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Bundesweit

Badsanierung

Was die Arbeit umfasst, womit Sie rechnen müssen und welche Förderung es gibt. Informationen zu Betrieben in Ihrer Nähe.

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Leistungsumfang

Das übernehmen die Fachbetriebe

Komplette Badsanierung aus einer Hand von der Demontage des alten Bades bis zur schlüsselfertigen Übergabe
Barrierefreier Umbau bodengleiche Duschen, unterfahrbare Waschtische und Haltegriffe für altersgerechtes Wohnen
Verlegen von Fliesen, Naturstein und modernen Großformatplatten inklusive fachgerechter Abdichtung
Erneuerung der kompletten Sanitärinstallation Leitungen, Abwasser, Armaturen sowie WC, Waschtisch und Badewanne
Elektroarbeiten im Bad Beleuchtungskonzepte, zusätzliche Steckdosen, Spiegelbeleuchtung und Anschluss von Lüftungsanlagen
Einbau moderner Heiztechnik wie Fußbodenheizung, Handtuchheizkörper und Anbindung an die vorhandene Heizungsanlage
Trockenbau und Vorwandinstallation für Spülkästen, Nischen und passgenaue Raumaufteilung
Beratung zur Materialauswahl und 3D-Badplanung, damit Sie Ihr neues Bad schon vor Baubeginn sehen

Kosten

Womit Sie rechnen müssen

8.000 bis 25.000 EUR Orientierung für ein durchschnittliches Vorhaben. Was Ihr Vorhaben kostet, hängt vor allem vom Umfang und der Ausstattung ab, nicht vom Bundesland. Regional unterscheiden sich vor allem die Stundensätze der Betriebe.
Was den Preis bestimmt

Komplette Badsanierung 2026: kleines Bad (4–6 m²) ca. 8.000–15.000 EUR, großes Bad (10+ m²) ca. 18.000–35.000 EUR. Pro Quadratmeter je nach Ausstattung rund 800–2.500 EUR (Basis bis Luxus). Hauptkostentreiber sind Raumgröße/Grundriss, Materialqualität (Fliesen 15 EUR/m² einfach bis 100+ EUR/m² Naturstein), Umfang der Rohinstallation (Wasser/Abwasser/Elektro) und Sanitärobjekte. In Baden-Württemberg liegen Ballungsräume wie Stuttgart spürbar über dem Bundesdurchschnitt, ländliche Regionen darunter.

Komplette Badsanierung 2026 typisch ca. 8.000–30.000 €; ein Standard-Bad realistisch eher 12.000–28.000 €. Pro m² ca. 800–3.500 € je nach Ausstattungsstufe (Basis/Standard/Komfort/Luxus). Hauptpreistreiber: Badgröße, Materialqualität, gewünschte Ausstattung, Umfang der Installations-/Leitungsarbeiten und regionale Handwerkerpreise. In Bayern (Ballungsräume München/Nürnberg/Augsburg) liegen die Handwerkerlöhne tendenziell am oberen Rand der Spanne.

Eine komplette Badsanierung kostet je nach Größe und Ausstattung etwa 8.000 bis 30.000 EUR (rund 500–3.000 EUR pro m²: Basis ca. 500–800, Standard 800–1.200, Komfort 1.200–1.800, Luxus ab 1.800 EUR/m²). In Großstädten wie Berlin liegen die Preise wegen höherer Handwerkerkosten oft etwa 10–20 % über dem Bundesdurchschnitt. Entscheidend sind Badgröße, Ausstattungsniveau, Umfang der Leitungs-/Fliesenarbeiten und der Bauzustand (z.B. Altbau).

Eine komplette Badsanierung in Brandenburg liegt typischerweise bei etwa 8.000 bis 30.000 EUR; ein normales Familienbad (7-9 m2) ist mit rund 8.000-15.000 EUR realistisch. Die Spanne hängt stark von Badgröße, Ausstattungsqualität, Umfang der Arbeiten (z. B. Verlegung von Leitungen, bodengleiche Dusche) und dem Zustand des Altbestands ab. Pro m2 werden je nach Qualitätsstufe grob 900-3.500 EUR angesetzt. Im Berliner Umland können die Handwerkerpreise etwas über dem Bundesdurchschnitt liegen, in ländlichen Regionen Brandenburgs eher darunter.

Die Spanne ist der Mittelwert der recherchierten Angaben, keine Preisauskunft. Verbindlich ist allein ein Angebot eines Fachbetriebs.

Förderung

Zuschüsse und Kredite

Bundesweit

Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Pflegekasse) Pflegekassen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bundesweit Zuschuss der Pflegekasse für die wohnumfeldverbessernde Anpassung, u.a. barrierefreies Bad (bodengleiche Dusche, Haltegriffe, unterfahrbares Waschbecken). Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad (1–5); den Antrag bei der Pflegekasse am besten vor Maßnahmenbeginn stellen und die Entscheidung abwarten; dann steht fest, ob und in welcher Höhe sie zahlt. Mit WIBank- und KfW-Förderung kombinierbar, solange dieselbe Maßnahme nicht doppelt gefördert wird. Geprüft am 27.08.2026 · Quelle, öffnet in neuem Tab
KfW-Zuschuss 455-B - Barrierereduzierung (Investitionszuschuss) Zurzeit keine Anträge KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau, bundesweit) Bundesweiter Zuschuss für barrierefreie Badsanierung, z. B. bodengleiche Dusche, Entfernen von Türschwellen, Anpassung der Sanitäranlagen. Antrag muss vor Vorhabenbeginn über das KfW-Zuschussportal gestellt werden; Eigentümer, Mieter und Vermieter sind antragsberechtigt. Seit dem 31. Juli 2026 keine neuen Anträge: Die Bundesmittel für 2026 sind ausgeschöpft. Bereits erteilte Zusagen bleiben gültig. Als Alternative steht der zinsverbilligte Kredit 159 zur Verfügung. Geprüft am 27.08.2026 · Quelle, öffnet in neuem Tab
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Pflegekasse, § 40 Abs. 4 SGB XI) Soziale/private Pflegekasse (bundesweit, gilt auch in Berlin) Zuschuss bei vorhandenem Pflegegrad (1–5) für barrierefreien Badumbau, der häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert (z.B. bodengleiche Dusche, rutschhemmender Bodenbelag, Haltegriffe, Duschsitz). Den Antrag bei der Pflegekasse am besten vor Baubeginn stellen und die Entscheidung abwarten; dann steht fest, ob und in welcher Höhe sie zahlt. Geprüft am 27.08.2026 · Quelle, öffnet in neuem Tab
Altersgerecht Umbauen - Kredit (KfW 159) KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), bundesweit Zinsgünstiger Kredit für Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Wohngebäuden, einschließlich Bad-/Sanitärumbau. Nutzbar als Alternative zum Zuschuss. Der Zuschuss 455-B nimmt seit 31.07.2026 keine neuen Anträge an. Geprüft am 27.08.2026 · Quelle, öffnet in neuem Tab
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Pflegekassen-Zuschuss) Gesetzliche Pflegekasse (bundesweit, § 40 SGB XI) Zuschuss für barrierearmen Badumbau (z.B. bodengleiche Dusche, rutschhemmender Boden, Haltegriffe, Duschsitz) bei anerkanntem Pflegegrad 1–5, wenn die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert wird. Den Antrag bei der Pflegekasse am besten vor Beginn der Arbeiten stellen und die Entscheidung abwarten; dann steht fest, ob und in welcher Höhe sie zahlt. Bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt bis zu 4 × kombinierbar. Geprüft am 27.08.2026 · Quelle, öffnet in neuem Tab
Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen (§ 40 SGB XI) Pflegekasse (bundesweit, gilt auch in NRW) Bei anerkanntem Pflegegrad Zuschuss zum altersgerechten/barrierefreien Badumbau (z. B. bodengleiche Dusche, Haltegriffe). Geprüft am 27.08.2026 · Quelle, öffnet in neuem Tab
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (§ 35a EStG) Bundesfinanzministerium / Finanzamt (bundesweit) Keine klassische Förderung, aber steuerliche Entlastung: 20% der Arbeits-/Lohnkosten einer Badsanierung sind von der Einkommensteuer absetzbar. Nur Arbeitskosten (kein Material), Rechnung mit getrenntem Ausweis, Zahlung per Überweisung. Gilt unverändert 2026. Geprüft am 27.08.2026 · Quelle, öffnet in neuem Tab

Was zusätzlich in Ihrem Bundesland gilt

Baden-Württemberg

Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit · L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg / landeseigen) Landeseigenes Programm BW: zinsverbilligtes Darlehen für barrierereduzierenden Umbau bestehender (gebrauchter) selbstgenutzter Immobilien – ausdrücklich auch Badumbau, Schwellenabbau, Grundrissänderung nach DIN 18040-2. Für schwerbehinderte Personen auch ohne vorherige Z15-Basisförderung. Aktuell lange Wartezeit (mind. 1 Jahr). Diese Einschätzung hat den Stand 27. August 2026.

Besonderheit: Baden-Württemberg bietet mit der L-Bank ein eigenes Landesprogramm ("Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit"), das den barrierefreien Badumbau im Bestand zinsgünstig finanziert und mit einem Tilgungszuschuss kombiniert – kombinierbar gedacht mit bundesweiten Förderungen (KfW, Pflegekasse). Baurechtlich ist die reine Badsanierung nach der LBO BW in der Regel verfahrensfrei. Wegen hoher Nachfrage und begrenzter Mittel ist bei den Landesdarlehen aktuell mit langen Wartezeiten (mind. ein Jahr) zu rechnen, und das Lohn- und Handwerkerniveau in den Ballungsräumen (z. B. Großraum Stuttgart) treibt die Preise nach oben.

Landesrecht und örtliche Regeln

Baugenehmigung / Verfahrensfreiheit (LBO Baden-Württemberg)
Eine reine Badsanierung gilt baurechtlich in der Regel als Instandhaltung und ist nach § 50 Abs. 4 LBO Baden-Württemberg verfahrensfrei – keine Baugenehmigung, kein förmliches Verfahren, keine Anzeige nötig. Die Verantwortung, dass das Vorhaben geltendem Recht entspricht, trägt der Bauherr; bei Eingriffen in Statik, Gebäudehülle oder Grundriss/Nutzungsänderung kann jedoch eine Genehmigung erforderlich werden.

Bayern

Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Abbau von Barrieren · Freistaat Bayern; bei Eigenwohnraum Antrag beim Landratsamt bzw. bei der kreisfreien Stadt Landeseigene Förderung für den Abbau von Barrieren in bestehendem Eigen- und Mietwohnraum, u. a. bodengleiche Duschplätze sowie Einbau von Stütz- und Haltesystemen und Schwellenabbau. Einkommensabhängig, Auswahl nach sozialer Dringlichkeit (begrenzte Mittel). Grundsätzlich vor Beginn beantragen - schon der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags gilt als Beginn; bei Anpassungsmaßnahmen ist der Antrag noch bis sechs Monate nach der Auftragsvergabe möglich.

Besonderheit: Bayern fördert den barrierefreien Badumbau über das Bayerische Wohnungsbauprogramm (BayernLabo) mit einem leistungsfreien Darlehen bis zu 10.000 €, das sich grundsätzlich mit dem Pflegekassen-Zuschuss kombinieren lässt (der bundesweite KfW-Zuschuss 455-B nimmt seit 31.07.2026 keine neuen Anträge an). Anträge laufen über das Landratsamt bzw. die kreisfreie Stadt und sind einkommensabhängig sowie nach sozialer Dringlichkeit ausgewählt. In den Ballungsräumen München, Nürnberg und Augsburg sollte man wegen höherer Handwerkernachfrage mit längeren Wartezeiten und Preisen im oberen Bereich rechnen.

Landesrecht und örtliche Regeln

Baugenehmigung / Verfahrensfreiheit (Bayerische Bauordnung BayBO)
Eine reine Badsanierung im Bestand (Erneuerung von Sanitärobjekten, Fliesen, Leitungen ohne Änderung der äußeren Gestalt/Statik/Nutzung) ist in der Regel verfahrensfrei und benötigt keine Baugenehmigung. Genehmigungspflicht entsteht grundsätzlich erst bei Errichtung, baulicher Änderung tragender Teile oder Nutzungsänderung. Die BayBO-Reform vom 01.01.2025 hat die Verfahrensfreiheit weiter ausgeweitet – im Zweifel die örtliche Bauaufsichtsbehörde fragen.

Berlin

IBB Altersgerecht Wohnen · Investitionsbank Berlin (IBB) – landeseigenes Programm Berlin Landeseigenes Förderprogramm Berlins für barrierereduzierende Modernisierung; Badumbau und Maßnahmen an Sanitärräumen sind ausdrücklich als förderfähige Einzelmaßnahmen genannt. Förderung über einen zinsgünstigen KfW-Kredit, den die IBB zusätzlich verbilligt. Antragsberechtigt sind laut IBB Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Vermieter:innen und Investor:innen in Berlin – wer die Wohnung selbst nutzt, kann das Programm nicht beantragen.

Besonderheit: Berlin ist von Altbaubeständen geprägt, in denen alte Leitungen, fehlende Abdichtung und beengte Bad-Grundrisse den Sanierungsaufwand erhöhen. Durch das hohe Handwerker-Preisniveau liegen die Kosten meist 10–20 % über dem Bundesschnitt. Zusätzlich zu bundesweiten Programmen (KfW, Pflegekasse) gibt es mit der IBB ein landeseigenes Förderangebot für barrierereduzierende Bad-Umbauten.

Brandenburg

Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR) · Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Landeseigenes Zuschussprogramm Brandenburgs zum Abbau von Barrieren in bestehenden Miet- und selbstgenutzten Wohnungen. Gefördert werden u. a. bauliche Maßnahmen in Bad und Küche wie der Einbau einer bodengleichen (begehbaren) Dusche. Voraussetzung ist in der Regel ein Grad der Behinderung von mindestens 80.

Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen · Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Zinsgünstiges Landes-Darlehen (auf KfW-Basis) für barrierereduzierende Baumaßnahmen nach DIN 18040-2 / KfW-Standard Altersgerechtes Haus, einschließlich Badumbau. Adressiert v. a. kommunale Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und private Wohnungsinvestoren.

Besonderheit: Brandenburg bietet über die Investitionsbank des Landes (ILB) zwei eigene Förderschienen für den barrierearmen Badumbau: einen Zuschuss von bis zu 90 % für schwerbehinderte Menschen (GdB ab 80) sowie einen zinsgünstigen Brandenburg-Kredit für altersgerechten Umbau. Wegen der demografisch alternden, teils ländlich geprägten Bevölkerung ist der barrierefreie, altersgerechte Badumbau hier besonders gefragt. Im speckgürtelnahen Berliner Umland (z. B. Potsdam, Oberhavel) liegen die Handwerkerkosten tendenziell höher als in dünn besiedelten Regionen wie der Prignitz oder Uckermark.

Landesrecht und örtliche Regeln

Barrierefreiheit / DIN 18040-2
Soll ein Bad barrierefrei saniert werden (Voraussetzung für viele Förderungen), gilt die DIN 18040-2 für barrierefreie Wohnungen: mindestens ein Bad mit WC, Waschtisch und bodengleicher Dusche, Bewegungsfläche von mind. 120 x 120 cm (bzw. 150 x 150 cm bei rollstuhlgerechter Ausführung 'R'). Die Verbindlichkeit ergibt sich über die jeweilige Landesbauordnung.

Landesbauordnung Brandenburg (BbgBO)
Eine reine Badsanierung im Bestand (Austausch von Sanitärobjekten, Fliesen, Leitungen ohne Eingriff in Statik/Außenwände) ist in der Regel verfahrensfrei und nicht genehmigungspflichtig nach der Brandenburgischen Bauordnung. Die Anwendung der Barrierefreiheits-Normen wird über die Landesbauordnung bestimmt; bei größeren Eingriffen oder Nutzungsänderungen sollte die untere Bauaufsicht geprüft werden.

Bremen

BAB Wohnraumförderung 'Rund ums Haus' / Modernisierungskredite · Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB) - Land Bremen Landeseigene Förderung über zinsgünstige Kredite (teils mit Tilgungs-/Kostenzuschuss) für Modernisierung von Wohnraum. Förderschwerpunkt 'Barrierefreiheit' bzw. 'barrierearme Modernisierung' ist ausdrücklich genannt; ein barrierefreier Badumbau fällt darunter. Badsanierung als solche wird nicht explizit als eigener Posten benannt - individuelle Beratung über den Bremer Förderlotsen (Tel. 0421 9600-40).

Besonderheit: Bremen hat keine eigene Förderung speziell mit dem Namen "Badsanierung", deckt den (barrierefreien) Badumbau aber über die landeseigene Wohnraum-/Modernisierungsförderung der Bremer Aufbau-Bank (Förderschwerpunkt Barrierefreiheit) ab. Als Anlaufstelle dient der kostenlose, unabhängige "Bremer Förderlotse" (Kooperation von BAB und Senator), der bundesweite (KfW, Pflegekasse) und Bremer Programme bündelt und kombiniert. Die KfW-455-B-Zuschussmittel für 2026 sind ausgeschöpft (seit 31.07.2026 keine neuen Anträge); Förderanträge gehören stets vor die Auftragsvergabe.

Landesrecht und örtliche Regeln

Antragsreihenfolge / Förderlogik in Bremen
Bei der Bremer Modernisierungsförderung ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen: zuerst formlose Anzeige des Modernisierungsvorhabens beim zuständigen Senator (vor Baubeginn) zur Prüfung der Förderfähigkeit, danach Antragstellung bei der Bremer Aufbau-Bank. Bei der Pflegekasse den Antrag am besten vor Maßnahmenbeginn stellen und die Entscheidung abwarten.

Hamburg

Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen · IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank) Landeseigene Hamburger Zuschussförderung für barrierefreie Umbauten selbstgenutzter Wohnimmobilien, ausdrücklich auch barrierefreie Badezimmer. Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden; Planungs-/Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn. Einkommensgrenzen der Hamburger Wohnraumförderung dürfen um max. 100 % überschritten werden.

Besonderheit: Hamburg bietet mit der landeseigenen IFB Hamburg ein eigenes Zuschussprogramm für den barrierefreien Umbau selbstgenutzter Eigenheime (inkl. Bad), das sich mit dem Pflegekassen-Zuschuss und - sobald wieder Anträge möglich sind - der KfW-Förderung 455-B kombinieren lässt. Als Ballungsraum liegen die Handwerkerkosten in Hamburg jedoch spürbar (rund 20–30 %) über dem Bundesdurchschnitt, weshalb identische Bäder hier teurer ausfallen als auf dem Land. Förderanträge sind grundsätzlich vor Vorhabenbeginn zu stellen.

Hessen

Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum (Landesförderung) · Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) Direkter Kostenzuschuss für den behindertengerechten/barrierefreien Umbau selbstgenutzten Wohneigentums, u.a. Um-/Einbau von Bad und Toilettenräumen nach DIN 18040-2. Mit dem Bau erst nach der Bewilligung beginnen; der Antrag läuft über den Magistrat bzw. den Kreisausschuss. Voraussetzung laut Richtlinie: GdB ab 50 oder Pflegegrad ab 2; förderfähige Kosten bis 30.000 EUR je Wohneinheit, Bearbeitungsentgelt 1% (mind. 25 EUR).

Besonderheit: Hessen bietet mit dem WIBank-Zuschuss für behindertengerechten Umbau ein eigenes Landesprogramm: bis zu 50 % der Kosten und höchstens 15.000 EUR je Wohneinheit, ohne Einkommensgrenze. Ob sich Landesförderung, KfW-Kredit 159 und Pflegekassen-Zuschuss für dieselbe Maßnahme kombinieren lassen, klärt die Bewilligungsstelle.

Landesrecht und örtliche Regeln

Badsanierung in Mietwohnungen
Mieter benötigen für bauliche Veränderungen (z.B. Fliesen, Sanitärobjekte versetzen, bodengleiche Dusche) die vorherige, möglichst schriftliche Genehmigung des Vermieters. Genehmigungsfrei sind nur Bagatell-/Rückbau-Maßnahmen wie WC-Sitz, Spiegel, Lampe, Handtuchhalter oder Anstrich.

Mecklenburg-Vorpommern

Richtlinie zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand (Landesprogramm) · Land Mecklenburg-Vorpommern / Landesförderinstitut M-V (LFI) Landeseigener Zuschuss für barrierereduzierende Umbauten im Bestand, ausdrücklich inkl. barrierefreiem/barrierearmem Umbau von Bädern, besserer Zugänglichkeit und Verbreiterung von Türdurchgängen. Antragsberechtigt sind Eigentümer selbstgenutzten Wohnraums sowie Mieter mit Zustimmung des Vermieters; Antrag vor Maßnahmenbeginn.

Modernisierungsrichtlinie (Wohnraumanpassung Barrierefreiheit) · Land Mecklenburg-Vorpommern / Landesförderinstitut M-V (LFI) Förderung von Wohnraumanpassungen zur Herstellung von Barrierefreiheit/Barrierearmut (z. B. bodengleiche Dusche, Badumbau) über zinsgünstige bzw. zinsfreie Darlehen mit Tilgungsnachlass; geförderte Wohnungen unterliegen einer Belegungsbindung.

Besonderheit: Mecklenburg-Vorpommern hat eine stark alternde, ländlich verteilte Bevölkerung, weshalb das Land mit dem LFI-Programm "Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand" gezielt den barrierearmen Umbau von Bädern fördert - kombinierbar mit bundesweiten Töpfen (Pflegekasse; KfW 455-B nimmt seit 31.07.2026 keine neuen Anträge an). Wegen langer Wege und Fachkräftemangel sind Handwerkerkapazitäten regional knapp, was Wartezeiten verlängern, die Stundensätze aber im bundesweiten Vergleich eher moderat halten kann. Fördermittel sind budgetiert und teils nur in befristeten Antragsfenstern verfügbar.

Landesrecht und örtliche Regeln

Genehmigung / landesrechtliche Einordnung in M-V
Eine reine Badsanierung im Bestand (Austausch von Sanitärobjekten, Fliesen, Leitungen ohne Eingriff in tragende Bauteile oder Gebäudehülle) ist in Mecklenburg-Vorpommern in der Regel verfahrensfrei nach der Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) und nicht genehmigungspflichtig. Genehmigungspflicht kann bei Eingriffen in tragende Teile, Grundrissänderungen oder bei denkmalgeschützten Gebäuden entstehen - im Zweifel Bauamt/Untere Denkmalschutzbehörde anfragen.

Niedersachsen

NBank Eigentumsförderung (selbst genutztes Wohneigentum) · Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) Landeseigenes Förderdarlehen Niedersachsens. Unterstützt u.a. die altersgerechte Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum (auch Badumbau im Rahmen barrierefreier Maßnahmen). Antrag vor Maßnahmenbeginn bei der örtlichen Wohnraumförderstelle (Kommune/Landkreis).

Besonderheit: Niedersachsen verfügt mit der NBank über eine eigene Landesförderbank, deren Eigentumsförderung altersgerechte Modernisierungen (inkl. Badumbau) als zinsgünstiges Darlehen unterstützt - Anträge laufen über die örtlichen Wohnraumförderstellen der Landkreise/Städte. Massgeblich für Genehmigungsfragen ist die Niedersächsische Bauordnung (NBauO); reine Badmodernisierungen im Bestand sind dort meist genehmigungsfrei. In ländlich geprägten Gebieten (z.B. Heide, Emsland, Wendland) liegen die Handwerkerpreise oft unter dem Niveau der Ballungsräume Hannover/Braunschweig.

Landesrecht und örtliche Regeln

Baugenehmigung / NBauO
Eine reine Badsanierung im Bestand (Austausch von Sanitärobjekten, Fliesen, Leitungen ohne Eingriff in Statik oder Außenhülle) ist in der Regel genehmigungsfrei. Genehmigungspflicht nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) kann entstehen, wenn z.B. tragende Wände verändert oder Grundrisse/Nutzung baulich geändert werden (Bauaufsichtsbehörde des Landkreises/der Stadt).

Barrierefreiheit nach NBauO (Neubau/Umbau größerer Gebäude)
Bei Gebäuden mit mehreren Wohnungen muss nach NBauO in jeder achten Wohnung u.a. ein Raum mit Badewanne oder Dusche sowie ein WC-Raum mit dem Rollstuhl zugänglich/nutzbar sein. Relevant v.a. bei größeren Um- bzw. Neubauten, nicht für die einzelne private Badmodernisierung.

Nordrhein-Westfalen

Öffentliche Wohnraumförderung NRW (FRL öff Wohnen NRW) · Land Nordrhein-Westfalen / NRW.BANK Landeseigene Wohnraumförderung; Modernisierung im Bestand für barrierefreies/-armes Wohnen ist förderfähig. Badmodernisierung nur als Beitrag zur Barrierefreiheit förderfähig.

Besonderheit: In Nordrhein-Westfalen ist die Badsanierung im Bestand über die landeseigene Wohnraumförderung (NRW.BANK) nur dann förderfähig, wenn sie der Barrierefreiheit dient – eine rein optische Modernisierung wird vom Land nicht gefördert. Für klassische altersgerechte Umbauten greifen daher meist die bundesweiten Programme (Pflegekasse § 40 SGB XI, KfW-Kredit 159; Zuschuss 455-B seit 31.07.2026 ohne neue Anträge), die in NRW kombinierbar sind.

Rheinland-Pfalz

ISB-Förderung Modernisierung selbstgenutzter Wohnraum (Wohnraumförderung Rheinland-Pfalz, Programm 505) · Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), Mainz – Landesförderung Landesdarlehen mit Tilgungszuschuss für Modernisierungsmaßnahmen, die barrierefreies Wohnen ermöglichen, u. a. bodengleiche Dusche, breitere Türen, Rampe, Treppenlift. Antrag VOR Maßnahmenbeginn über die örtlich zuständige Stadt-/Kreisverwaltung. Mit der Maßnahme erst nach der Förderzusage beginnen.

Besonderheit: In Rheinland-Pfalz übernimmt die Investitions- und Strukturbank (ISB) in Mainz die landeseigene Wohnraumförderung; barrierefreie Badumbauten lassen sich über das einkommensabhängige ISB-Darlehen mit Tilgungszuschuss fördern (bei Umbauten ohne Effizienzhaus-Standard bis zu 15 %), wobei der Antrag vor Baubeginn über die örtliche Stadt- bzw. Kreisverwaltung läuft. Daneben kommen bundesweite Programme in Frage (Pflegekasse bei Pflegegrad; KfW 455-B nimmt seit 31.07.2026 keine neuen Anträge an). Auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bietet eine neutrale Fördermittel- und Energieberatung an.

Saarland

Landesförderung barrierefreies/alters- oder behindertengerechtes Wohnen (Wohnraumfördergesetz Saarland) · Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Saarlandes (Referat B3); Abwicklung über die Saarländische Investitions- und Kreditbank (SIKB) Förderung baulicher Maßnahmen zum Barriereabbau in selbst genutztem Wohneigentum (inkl. Umgestaltung des Bades, bodengleiche Dusche, Türverbreiterung). Förderfähige Einzelmaßnahmen ausdrücklich genannt: 'Umgestaltung des Bades'. Förderung als verlorener Zuschuss oder zinsverbilligtes Baudarlehen.

Besonderheit: Das Saarland bietet über das Wohnraumfördergesetz eine eigene Landesförderung für barrierefreie Umbauten (inkl. Badumgestaltung) mit bis zu 50-75% Zuschuss, abgewickelt über die Saarländische Investitions- und Kreditbank (SIKB) - diese ist allerdings einkommensabhängig (Grenzen 22.500 EUR/34.500 EUR netto) und an Eigennutzung sowie Alter ab 60, Merkzeichen oder Pflegegrad gebunden. Damit lässt sich die Landesförderung mit bundesweiten Programmen (KfW, Pflegekasse) kombinieren, wodurch im Saarland besonders für ältere oder pflegebedürftige Eigentümer attraktive Förderkombinationen entstehen.

Sachsen

Richtlinie zur Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (RL WRA) · Sächsische Aufbaubank (SAB) – landeseigenes Programm Sachsen Sächsisches Landesprogramm (in Kraft seit 26.02.2026, Nachfolger der ausgelaufenen RL SeBau 'Seniorengerecht Umbauen'). Fördert u. a. den barrierefreien Badumbau für Personen mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung; Einkommensgrenzen gelten. Badezimmer ist ausdrücklich förderfähige Maßnahme.

Besonderheit: Sachsen hat zum 26.02.2026 die alte SAB-Förderung 'Seniorengerecht Umbauen' (RL SeBau) durch die neue Richtlinie Wohnraumanpassung (RL WRA) ersetzt – diese ist neben KfW und Pflegekasse die zentrale landeseigene Förderquelle für barrierefreie Bäder. In ländlichen Regionen Sachsens (z. B. Vogtland, Erzgebirge) liegen die Handwerkerpreise oft niedriger als in den Ballungsräumen Dresden und Leipzig, wo Auftragslage und Nachfrage höher sind.

Landesrecht und örtliche Regeln

Abdichtung im Bad – DIN 18534 (anerkannte Regel der Technik)
Bei einer Badsanierung ist die Verbundabdichtung unter Fliesen Pflicht (DIN 18534 'Abdichtung von Innenräumen', umfassend aktualisiert Oktober 2025). Silikonfugen allein genügen nicht. Häusliche Bäder fallen i. d. R. unter Wassereinwirkungsklasse W2-I (Dusch-/Spritzwasserbereiche). Gilt bundesweit auch für Sachsen, im privaten wie im Mietwohnungsbau.

Baurechtliche Genehmigung – Verfahrensfreiheit (§ 61 Sächsische Bauordnung)
Eine reine Badsanierung im Bestand ohne Eingriff in tragende Bauteile gilt nach der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) regelmäßig als verfahrensfreie Instandhaltungs-/Innenumbaumaßnahme – eine Baugenehmigung ist dann nicht erforderlich. Technische Vorschriften (Abdichtung, Brand-, Schall-, Wärmeschutz) müssen dennoch eingehalten werden; bei Eingriffen in tragende Wände oder Leitungsführung im Mehrfamilienhaus ist im Zweifel die Bauaufsichtsbehörde zu fragen.

Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt MODERN (IB-Förderdarlehen) · Investitionsbank Sachsen-Anhalt (Landesprogramm) Zinsvergünstigtes Annuitätendarlehen (KEIN Zuschuss) zur energieeffizienten und altersgerechten Wohnraummodernisierung; altersgerechter/barrierereduzierender Umbau inkl. Badumbau ist förderfähig. Für private Eigentümer, Vermieter und Wohnungsunternehmen. Laufzeiten 10/20/30 Jahre.

Besonderheit: Sachsen-Anhalt setzt bei der Wohnraumförderung aktuell stark auf zinsvergünstigte Darlehen der Investitionsbank (z. B. Sachsen-Anhalt MODERN) statt auf direkte Zuschüsse für Privatpersonen; die Förderrichtlinien zum selbstgenutzten Wohneigentum befinden sich laut Infrastrukturministerium derzeit in Überarbeitung. Direkte Zuschüsse für den barrierefreien Badumbau kommen daher vor allem über bundesweite Programme (Pflegekasse; KfW 455-B nimmt seit 31.07.2026 keine neuen Anträge an) - die landeseigene Förderberatung der IB Sachsen-Anhalt sollte vorab kontaktiert werden.

Landesrecht und örtliche Regeln

Baugenehmigung bei reiner Badsanierung
Eine klassische Badsanierung ohne Eingriff in tragende Bauteile, ohne Änderung der Statik und ohne neue Fenster-/Außenwanddurchbrüche ist in der Regel genehmigungsfrei. Genehmigungs- bzw. abstimmungspflichtig wird es bei Eingriffen in tragende Substanz oder Änderung der Versorgungsleitungen.

Schleswig-Holstein

Kein eigenes Landesprogramm hinterlegt. Die bundesweiten gelten auch hier.

Besonderheit: In Schleswig-Holstein gibt es zwar einen landeseigenen "Fonds für Barrierefreiheit" (Träger: Staatskanzlei SH / IB.SH), dieser fördert jedoch ausschließlich öffentlich zugängliche bzw. kommunale Vorhaben und ist für private Badsanierungen NICHT antragsberechtigt. Für private Bäder bleiben daher die bundesweiten Programme (KfW, Pflegekasse) maßgeblich. Maßgebliches Landesrecht ist die seit Juli 2024 geltende Landesbauordnung SH (§ 50 Barrierefreies Bauen).

Landesrecht und örtliche Regeln

Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO SH, § 50 Barrierefreies Bauen)
Nach der seit 5. Juli 2024 geltenden LBO SH müssen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen mindestens eines Geschosses barrierefrei sein; dort müssen u.a. Toilette und Bad barrierefrei/rollstuhlgerecht nutzbar sein. Für private Einzel-Badsanierungen im Bestand ergeben sich daraus i.d.R. keine zwingenden Pflichten.

Thüringen

TAB EigenheimPlus · Thüringer Aufbaubank (TAB), Freistaat Thüringen Landeseigenes zinsvergünstigtes Darlehen für Erwerb und Modernisierung von Bestandsimmobilien in Thüringen; Modernisierungsmaßnahmen wie eine Badsanierung können darüber mitfinanziert werden. Kombinierbar mit Bundesförderung und dem Thüringer Sanierungsbonus. Kein bad-spezifisches Programm, sondern allgemeine Modernisierungsfinanzierung.

Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm (ThüBaFF), Programmjahre 2026-2030 Zurzeit keine Anträge · Thüringer Aufbaubank (TAB), Freistaat Thüringen Landesprogramm für bauliche Barrierefreiheit; antragsberechtigt sind auch natürliche Personen. Die TAB nimmt derzeit keine Anträge an: Die Antragstellung ist wegen begrenzter Haushaltsmittel nicht mehr möglich. Mit dem Vorhaben darf erst nach dem Zuwendungsbescheid begonnen werden; schon der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags gilt als Beginn.

Besonderheit: Thüringen ist überwiegend ländlich geprägt, weshalb Handwerker- und Sanierungskosten meist unter den Preisen der westdeutschen Ballungsräume liegen. Zentrale Anlaufstelle für Landesförderung ist die Thüringer Aufbaubank (TAB), die zudem viele KfW-Programme abwickelt. Wegen des demografischen Wandels ist die altersgerechte, barrierefreie Badsanierung (DIN 18040-2) im Freistaat besonders gefragt.

Jeder Fördereintrag trägt sein eigenes Prüfdatum und die Quelle, gegen die geprüft wurde. Programme, Sätze und Bedingungen ändern sich; verbindlich ist immer die Auskunft der jeweiligen Förderstelle. Die Landesprogramme der Förderbanken sind recherchiert, aber noch nicht einzeln geprüft.

Rechtliches

Was bundesweit gilt

Diese Regeln stehen im Bundesrecht oder in technischen Normen und gelten in allen Bundesländern gleich. Was Ihr Land darüber hinaus verlangt, steht oben im Aufklapper Ihres Bundeslandes.

Abdichtung (DIN 18534)

Bei jeder Badsanierung ist die normgerechte Abdichtung wasserbeanspruchter Wand- und Bodenflächen Pflicht. Die DIN 18534 regelt Planung und Ausführung über vier Wassereinwirkungsklassen (W0-I bis W3-I). Mit dem Update 2026 sind Standard-Gipskartonplatten nur noch in geringer Feuchtebeanspruchung (W0-I/W1-I) zulässig; in höheren Klassen sind feuchtebeständige Platten oder Zementplatten nötig, zudem werden Kapillarsperren z.B. an Türübergängen gefordert.

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Barrierefreies Bauen (DIN 18040-2)

Für barrierefreie Bäder gilt die DIN 18040-2 (Planungsgrundlagen barrierefreie Wohnungen, eigener Abschnitt Sanitärräume, z.B. Bewegungsflächen). Für private Eigenheime ist sie eine Empfehlung, jedoch faktisch Pflicht bei öffentlich geförderten Neubauten und im geförderten/vermieteten Wohnungsbau. Förderungen setzen die Einhaltung technischer Mindestanforderungen voraus.

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Mietwohnung – Zustimmung des Vermieters

In Mietwohnungen erfordern bauliche Veränderungen / Badsanierungen grundsätzlich die Zustimmung des Eigentümers/Vermieters; das gilt auch für barrierefreie Umbauten, für die Mieter zwar einen Anspruch nach BGB haben, die aber vorab anzukündigen und abzustimmen sind. Einzelne Programme (etwa die sächsische RL Wohnraumanpassung) stehen auch Mietern offen, viele Landesprogramme fördern dagegen nur selbst genutztes Eigentum; alle setzen vor Beginn der Maßnahme einen gestellten Antrag voraus.

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Schallschutz (DIN 4109)

DIN 4109 'Schallschutz im Hochbau' (Ausgabe 2016/18) definiert Anforderungen an die Schalldämmung. Bei einer Badsanierung im Mehrfamilienhaus ist nach BGH-Rechtsprechung grundsätzlich der zum Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung geltende Schallschutzstandard maßgeblich; eine Sanierung löst unter Wohnungseigentümern allein keinen Anspruch auf höheren Trittschallschutz aus.

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Förderantrag vor Maßnahmenbeginn

Beim KfW-Kredit 159 (Altersgerecht Umbauen) muss der Antrag vor Vorhabenbeginn gestellt werden; als Beginn gilt der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen. Landesprogramme regeln das in ihren Merkblättern.

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Pflegekasse: Antrag vor der Auftragsvergabe (Empfehlung)

Bei der Pflegekasse den Antrag am besten vor der Auftragsvergabe stellen und die Entscheidung abwarten; dann steht fest, ob und in welcher Höhe sie zahlt.

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Genehmigung / WEG-Zustimmung

Eine reine Bad-Modernisierung (Fliesen, Dusche, Sanitärobjekte) ist im Regelfall genehmigungsfrei. Genehmigung bzw. Statik-/Fachprüfung kann nötig werden bei Eingriffen in tragende Wände oder Grundriss. In der Eigentumswohnung sind Maßnahmen am Sondereigentum frei, Eingriffe ins Gemeinschaftseigentum (Steigleitungen, tragende Wände, Abdichtung zur Nachbarwohnung) erfordern die Zustimmung der WEG; vorab Teilungserklärung prüfen.

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Legionellenprüfung / Trinkwasserverordnung

Bei zentralen Warmwasseranlagen in Mehrfamilienhäusern (Speicher > 400 l oder >= 3 l Leitungsinhalt zwischen Erwärmung und Entnahmestelle) besteht nach der Trinkwasserverordnung eine wiederkehrende Legionellen-Untersuchungspflicht (i.d.R. alle 3 Jahre). Bei dezentraler Warmwasserbereitung (z.B. Durchlauferhitzer pro Wohnung) entfällt die Pflicht. Bei Badsanierungen im Mietshaus relevant für Eigentümer/Vermieter.

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Lüftung / Feuchteschutz (DIN 1946-6, DIN 18017-3)

Fensterlose Bäder benötigen kontrollierte Lüftung (DIN 18017-3); zur Feuchte-/Schimmelvermeidung Luftfeuchte unter ca. 60 % halten (DIN 1946-6), barrierefreie Bäder ca. 30 m³/h Mindestluftwechsel.

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Lüftung / Lüftungskonzept – DIN 1946-6 und fensterlose Bäder (DIN 18017-3)

Bei Sanierung muss ein ausreichender Luftwechsel sichergestellt sein; nach DIN 1946-6 ist ggf. ein Lüftungskonzept erforderlich (z. B. wenn mehr als ein Drittel der Fenster bzw. der Dachfläche erneuert wird). Fensterlose Bäder benötigen eine mechanische Entlüftung nach DIN 18017-3, um Schimmel/Feuchteschäden zu vermeiden.

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Trinkwasserinstallation / technische Normen

Erneuerte oder erweiterte Trinkwasserleitungen müssen nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden (TrinkwV, DIN EN 806, DIN 1988/TRWI). Die Abwasser-/Entwässerungsinstallation richtet sich nach der DIN 1986-100. Arbeiten an Trinkwasserleitungen sollten durch ein im Installateurverzeichnis eingetragenes Fachunternehmen erfolgen.

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Zustimmung in Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Greift die Badsanierung in Gemeinschaftseigentum ein (Bodenaufbau, Abdichtung, Steigleitungen/Rohre), ist vor Baubeginn ein Beschluss bzw. die formale Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einzuholen; technische Ausführung sollte klar beschrieben werden.

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Häufige Fragen

Antworten auf Ihre Fragen

Was kostet eine komplette Badsanierung?

Die Kosten hängen stark von Größe, Ausstattung und gewünschten Materialien ab. Für ein durchschnittliches Bad mit etwa 6 bis 8 Quadratmetern liegen die Gesamtkosten meist zwischen 12.000 und 25.000 Euro. Eine genaue Kalkulation erhalten Sie nach einem kostenlosen Vor-Ort-Termin und einem individuellen Angebot.

Wie lange dauert eine Badsanierung?

Eine komplette Badsanierung dauert in der Regel zwei bis drei Wochen. Bei kleineren Maßnahmen oder reinen Teilsanierungen kann es auch schneller gehen. Der genaue Zeitplan wird vorab festgelegt, damit Sie wissen, wann Sie Ihr Bad wieder nutzen können.

Gibt es Förderungen für einen barrierefreien Badumbau?

Ja, für altersgerechte und barrierefreie Umbauten gibt es den KfW-Kredit 159 und Landesprogramme; der KfW-Zuschuss 455-B nimmt seit 31.07.2026 keine neuen Anträge an. Pflegebedürftige mit Pflegegrad können zusätzlich bis zu 4.180 Euro Zuschuss von der Pflegekasse erhalten.

Kann ich das Bad während der Sanierung weiter nutzen?

Während der eigentlichen Bauphase ist das Bad in der Regel nicht nutzbar. Falls nur ein Bad im Haus vorhanden ist, lässt sich mit dem Fachbetrieb eine Übergangslösung wie ein provisorisches WC besprechen.

Wie läuft eine Badsanierung Schritt für Schritt ab?

Zuerst erfolgt eine Bestandsaufnahme und Planung, anschließend werden das alte Bad demontiert und die Rohinstallationen erneuert. Danach folgen Abdichtung, Fliesenarbeiten, Montage der Sanitärobjekte und die Endmontage. Zum Schluss gibt es eine gemeinsame Abnahme, bei der alle Funktionen geprüft werden.

Muss ich mich um mehrere Handwerker selbst kümmern?

Nein, bei einer Sanierung aus einer Hand koordiniert der Fachbetrieb alle Gewerke für Sie. Fliesenleger, Installateur, Elektriker und Trockenbauer werden zentral gesteuert, sodass die Arbeiten reibungslos ineinandergreifen.

Lohnt sich eine Teilsanierung statt einer Komplettsanierung?

Eine Teilsanierung kann sinnvoll sein, wenn nur einzelne Elemente wie die Dusche oder die Armaturen erneuert werden sollen. Bei älteren Bädern mit veralteten Leitungen ist eine Komplettsanierung jedoch oft wirtschaftlicher, da spätere Folgearbeiten vermieden werden. Im Beratungsgespräch mit dem Fachbetrieb lässt sich klären, welche Variante zu Ihrem Budget und Zustand passt.

Wird auch der alte Bauschutt entsorgt?

Ja, die fachgerechte Entsorgung von Bauschutt, alten Fliesen und ausgebauten Sanitärobjekten ist in der Regel Teil der Leistung des Fachbetriebs. Sie müssen sich um nichts kümmern und übergeben am Ende ein sauberes, fertiges Bad. Die Entsorgungskosten werden transparent im Angebot ausgewiesen.

Kann eine bodengleiche Dusche in jedem Bad eingebaut werden?

In den meisten Fällen lässt sich eine bodengleiche Dusche realisieren, auch in Altbauten. Entscheidend ist die vorhandene Aufbauhöhe im Boden, die für den Ablauf benötigt wird. Bei der Vor-Ort-Begehung prüft der Fachbetrieb die baulichen Gegebenheiten und schlägt die passende Lösung vor.

Bekomme ich vorab eine Visualisierung meines neuen Bades?

Ja, auf Wunsch ist eine 3D-Planung möglich, mit der Sie Ihr künftiges Bad bereits vor Baubeginn sehen. So lassen sich Fliesen, Farben und die Anordnung der Objekte in Ruhe abstimmen. Das gibt Ihnen Planungssicherheit und vermeidet spätere Überraschungen.

Was passiert, wenn während der Sanierung versteckte Mängel auftauchen?

Bei älteren Bädern kommen manchmal feuchte Wände oder marode Leitungen zum Vorschein, die vorher nicht sichtbar waren. In solchen Fällen sollte der Fachbetrieb Sie sofort informieren und das weitere Vorgehen inklusive möglicher Mehrkosten mit Ihnen besprechen. So bleibt die Sanierung jederzeit transparent und nachvollziehbar.

Gibt es eine Gewährleistung auf die Arbeiten?

Ja, auf die ausgeführten Handwerksleistungen besteht die gesetzliche Gewährleistung von in der Regel fünf Jahren. Zusätzlich gelten die Herstellergarantien für die verbauten Produkte. Sollte nach der Abnahme etwas zu beanstanden sein, kümmert sich der Fachbetrieb zuverlässig darum.

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